Entstehungsgeschichte des „St. Heinrichsrates“:
Die vier Pfarrgemeinden im Erlanger Westen (St. Albertus-Magnus in Frauenaurach, St. Xystus und Zu den heiligen Aposteln in Büchenbach sowie St. Heinrich in Alterlangen) - ehemals „Seelsorgebereich Erlangen-West“ genannt - haben im Frühjahr 2018 keine Pfarrgemeinderäte mehr gewählt, sondern einen gemeinsamen „Seelsorgebereichsrat ER-West“.
Nach der Erweiterung der Seelsorgebereiche im Herbst 2019 – viele Pfarrgemeinden bilden nun den neuen größeren „Seelsorgebereich ER Nord-West“ - wurde der „Seelsorgebereichsrat ER-West“ umbenannt in „Pfarreienrat des Erlanger Westens“.
Letztlich bedeutet das aber, dass es in unserer Gemeinde - wie auch in den anderen drei Gemeinden des Erlanger Westens - keinen „Pfarrgemeinderat“ (PGR) mehr gibt.
Um aber das vielseitige Gemeindeleben in St. Heinrich auch weiterhin gestalten und koordinieren zu können, bedarf es auch in Zukunft eines pfarrlichen Gremiums, das die früheren Aufgaben des PGR übernimmt.
Diese wären insbesondere:
Aus diesen Gründen wurde am 15. Mai 2018 der „St. Heinrichsrat“ ins Leben gerufen.
Struktur des „St. Heinrichsrates“:
Mitglieder des Gremiums sind:
Zum Vorstand wurden gewählt:
Der St. Heinrichsrat wird ca. drei– bis viermal jährlich zusammengerufen, um o.g. Aufgaben zu erfüllen. Die Sitzungstermine sind dem Gemeinde-Infoblatt und der Homepage zu entnehmen. Die Sitzungen sind öffentlich. Das Protokoll der Sitzungen wird an alle Personen versendet, die das ausdrücklich wünschen.