Die Kirchenverwaltung, die jeweils für sechs Jahre gewählt wird, ist das oberste gesetzlich verankerte Gremium einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung.
Sie ist zuständig und verantwortlich für alle Einrichtungen einer Pfarrei, für Personal, Finanzen und Verwaltung und vertritt die Pfarrei in allen rechtlichen Angelegenheiten nach außen.
Unsere „Kirchenverwaltung St. Heinrich“ trägt also die Verantwortung für Kirche, Pfarrzentrum und Kindergarten, für die Nutzung und den Erhalt dieser Gebäude und Einrichtungen, für das Personal, das dort arbeitet, für die Erstellung von Haushaltsplänen und Abrechnungen, für die – wie es in der Satzung steht – „gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens“ und „die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse“, d.h. für die Aufwendungen und Voraussetzungen, die notwendig sind, um ein christliches Gemeindeleben vor Ort zu ermöglichen.
Diese ständige und auch langfristige Herausforderung gut zu bewältigen, ist Aufgabe und Ziel der gesamten Kirchenverwaltung. Aufgrund weiterer spezifischer Aufgaben tragen dabei der Kirchenpfleger und der Kirchenverwaltungsvorstand eine besondere Verantwortung.